Aktuelle Alternativen zur LEADER-Förderung

Regionalförderung

 

 

Lübben, 25.01.2021. Auch im neuen Jahr gibt es alternative Fördermöglichkeiten, die wir hier für Sie zusammengetragen haben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder unterstützen Sie bei der weiteren Entwicklung Ihrer Ideen und finden gemeinsam geeignete Ansprechpartner.

  1. Das Land Brandenburg fördert mit einer Lastenradprämie die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor.

Für wen? Gemeinde, Verbände, Vereine sowie Gewerbetreibenden in Brandenburg

Art und Höhe der Förderung Der Förderbeitrag wird anhand der zuwendungsfähigen Investitionskosten ermittelt. Er beträgt grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben jedoch maximal 2.500 € pro Lastenfahrrad und maximal 4.000 € bei E-Lastenfahrrädern. Wird das Fahrrad für die Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt, erhöht sich der Fördersatz sogar auf 80%. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

  1. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fördert die ländliche Entwicklung – noch bis zum 31. März 2021 können Anträge für GAK-Mittel beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden.

Für wen? Kommunen, Gemeindeverbände, Kleinstunternehmen, gemeinnützige Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen

Art und Höhe der Förderung? …variiert je nach Antragsteller bzw. Fördergegenstand. Gefördert werden Vorhaben, die zur Sicherung und Verbesserung der Lebensperspektiven im Ländlichen Raum beitragen; insbesondere Vorhaben zur Grundversorgung, Basisdienstleistungen oder Maßnahmen zur Dorfentwicklung. Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden unter anderem durch die Prioritätensetzung der LAG Spreewaldverein bestimmt. Alle weiteren Informationen finden Sie hier. Direkt zum Antrag geht es hier lang. Die Anlage zum Förderantrag gibt’s hier.

  1. Bis Ende März 2021 läuft auch das aktuelle Bewerbungsverfahren für die Förderung von kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa).

Für wen? Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen sowie kommunale Zusammenschlüsse; kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Verbände, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und weitere Akteure in Strukturwandelregionen.

Art und Höhe der Förderung? …variiert je nach Antragsteller bzw. Fördergegenstand. Die Einreichung der Projektskizze erfolgt elektronisch bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) GmbH. Ziel der KoMoNa-Förderung ist eine Nachhaltige Entwicklung von Kommunen in Braunkohlerevieren. Möglich ist die Förderung von investiven und nicht-investiven Fördergegenständen. Finanzschwache Kommunen erhalten im Rahmen der Förderung eine bis zu 90%ige Unterstützung. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier. Wichtig ist, der Projektantrag muss mit dem Onlineprogramm easy online erstellt werden! EIN Projektantrag besteht aus Ideenskizze und Projektblatt. Dazu gibt es eine Mustergliederung.

  1. Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier ist die Förderung von investiven Maßnahmen vorgesehen.

Für wen? Gebietskörperschaften und sonstige öffentliche und private Träger

Art und Höhe der Förderung? Zuschuss Die Förderrichtlinie zur Strukturentwicklung sieht für das Lausitzer Braunkohlerevier (LDS, OSL, SPN, EE und die kreisfreie Stadt Cottbus) die Förderung von investiven Maßnahmen zur Gestaltung des Strukturwandels vor. Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Träger haben im ersten Schritt den Steckbrief zur Projektidee bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) einzureichen. Die Koordinierung, Qualifizierung und Initiierung von Projektideen wird dann im Rahmen eines Werkstattprozesses u.a. unter Beteiligung der LAG Spreewaldverein vorgenommen. Ferner sind Unternehmen (Sonstige Träger) antragsberechtigt, wenn ein öffentliches Interesse am Projekt seitens der Gebietskörperschaften vorliegt. Eine Alternative bietet hier ggf. die Beantragung eines Projektes im Verbund. Die vorgesehenen Förderbereiche nach Strukturstärkungsgesetz (StStG) sind:

  • Wirtschaftsnahe Infrastruktur
  • Verkehr
  • Öffentliche Fürsorge
  • Stadt- und Regionalentwicklung
  • Digitalisierung
  • Touristische Infrastruktur
  • Infrastrukturen für Forschung
  • Klima- und Umweltschutz
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Weitere Informationen finden Sie hier. Hier geht es zum Antrag. Hier finden Sie die Förderrichtlinie.

  1. Innerhalb des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ (RIK) werden im 4. Ideen- und Projektwettbewerb Innovationen mit positivem Beitrag für die Strukturentwicklung in der Lausitz gesucht. Dazu gibt es zwei Fristen: „Schnellläufer“ reichen ihren Antrag bis zum 31.01.21 (geplante Zuwendung 08/2021) ein. „Langläufer“ nutzen die Antragsfrist vom 18.12.2021 bis 31.05.2021 (geplante Zuwendung 01/2022). Antragsstellende sind im Vorfeld zu einem Beratungsgespräch bei der WRL GmbH verpflichtet.

Für wen? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in der Wirtschaftsregion Lausitz haben. Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen.

Art und Höhe der Förderung? Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je Antragsteller und Einzelprojekt maximal 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt maximal 800.000 Euro. Der Antragstellende hat Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % bei nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit aufzubringen. Handelt es sich bei dem Antragstellenden um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %. Weitere Informationen finden Sie hier. Das Informationsblatt zum Antrag finden Sie hier. Der Antrag ist lang und besteht aus vier Anlagen! Zu finden auf der rechten Seite der Webseite unter dem Link „siehe oben“.