Kleinprojektförderung mit dem Regionalbudget
Das Regionalbudget unterstützt gezielt Kleinprojekte im ländlichen Raum der LEADER-Region Spreewald-PLUS
Euer Kleinprojekt kommt ganz groß raus
Mit dem Förderinstrument „Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien“ – umgangssprachlich Regionalbudget – können LEADER-Regionen Mittel zur Verfügung stellen, um Ideen und Umsetzungen auch auf schnellem und relativ unbürokratischem Weg zu unterstützen. Nachhaltig werden so Impulse für die ländliche Entwicklung gesetzt und die regionale Identität bestärkt. Vor allem aktives und ehrenamtliches Engagement werden unterstützt.
Kinder- und Jugendbeteiligung #regionalengagiertmotiviert
Gemäß unserer regionalen Entwicklungsstrategie, fördern wir als Lokale Arbeitsgruppe (LAG) Spreewaldverein e.V. der LEADER-Region Spreewald-PLUS Kleinprojekte, welche im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung wirken. Die Kinder und Heranwachsenden (bis einschließlich 18 Jahre) müssen an der Projektentwicklung und -umsetzung nachweislich bzw. direkt beteiligt werden. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur positiven Entwicklung des Miteinanders beitragen.
Euer eingereichtes Kinder- und Jugendprojekt sollte folgende Punkte im Fokus haben:
• die Stärkung von Medienkompetenz
• die Stärkung von Sozialkompetenz
• die Förderung von Bewegungsfreude
• die Vermittlung und Förderung des Demokratiegedankens
Die förderfähigen Gesamtausgaben pro Projekt können 500,- € bis maximal 10.000,- € betragen. Der Fördersatz beträgt 100%. Es sind keine finanziellen Eigenmittel notwendig. Einzige Gegenleistung: Ihr dokumentiert eure Projektarbeit (gern auch kreativ) und stellt uns die Ergebnisse zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften sowie Kirchen. Auch Kommunen sind, unter der Voraussetzung lokale Interessengruppen und Vereine bei dem Antragsverfahren zu unterstützen, für die Beantragung zugelassen. Einzelpersonen und wirtschaftlich Tätige werden von der Förderung ausgeschlossen.
Entspricht euer Projekt des Auswahlkriterien, halten wir in einer schriftlichen Vereinbarung mit euch die Rahmenbedingungen der Förderung und der Zusammenarbeit fest.
Projekte konnten bis zum 6. Oktober 2025 bei uns per Mail eingereicht werden. Die Umsetzung der bewilligten Kleinprojekte wird im Jahr 2026 erfolgen.
Bleibt dran für den nächsten Aufruf, denn es geht weiter mit dem Regionalbudget!
Checkt hier im Schnelldurchlauf, ob euer Projekt in unsere Förderung passt:
SCHNELL-CHECK
Regionalbudget
Eure Projektidee steht und ihr habt konkretisiert festgehalten, was in eurem Projekt umgesetzt werden soll. Das Formular („Projektsteckbrief“), welches wir euch hier zur Verfügung stellen, ist von euch komplett ausgefüllt, und euer Anliegen wird klar und deutlich kommuniziert (Was soll konkret gefördert werden?). Auch eure Kostenplanung ist konkretisiert festgehalten.
Der/die Ansprechpartner*in und damit Verantwortliche*r für euer Projekt ist aufgeführt und bereit, alle Belange des Projektes als unser/e Vertragspartner*in zu vertreten. Der/die Antragssteller*in ist volljährig und damit über 18 Jahre alt.
Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften und Kirchen. Kommunen sind antragsberechtigt, wenn eine der genannten Organisationen sowie weitere lose Initiativen und Kinder- und Jugendgruppen Unterstützung beim Antragsverfahren benötigen. Einzelpersonen und Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Euer Projekt wird im ländlichen Raum der LEADER-Region Spreewald-PLUS umgesetzt und liegt außerhalb der städtischen Räume von Cottbus, Lübbenau/Spreewald und Lübben (Spreewald).
Ihr seid euch nicht sicher? Im Projektsteckbrief findet ihr eine Kartenübersicht der LEADER-Region Spreewald-PLUS.
Ihr habt die Projektidee zusammen mit Kindern- und Jugendlichen entwickelt, geht mit eurer geplanten Umsetzung auf konkrete Bedarfe dieser Zielgruppe ein und ihr arbeitet bei der Umsetzung mit Heranwachsenden zusammen? Der Projektantrag ist von einer volljährigen Person begleitet? Dann seid ihr antragsberechtigt.
Euer Projekt steht zwar in den Startlöchern, aber es gab hierfür noch keinerlei Umsetzungen oder Anschaffungen. Bitte beachtet, dass eure Umsetzungen erst dann beginnen dürfen, wenn auch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eurem Projekt und dem Geldfluss zugestimmt hat. Den Antrag und die Kommunikation mit dem LELF übernehmen wir und reichen alle Projektideen gebündelt weiter.
Das geplante Projekt darf da stattfinden wo ihr es verortet und plant, denn ihr habt die Nutzungsrechte übertragen bekommen oder seid selbst Eigentümer*in. Bitte gebt an, wem die Fläche/der Raum gehört, welche/e ihr benötigt und in eure Planung einbezieht.
Ihr wisst genau, wohin die Reise gehen soll und was dafür benötigt wird. Ihr habt eine konkrete und umfangreiche Aufstellung all eurer Kosten vorbereitet, in denen wir geplante Ausgaben für beispielsweise Anschaffungen oder Honorare nachvollziehen können. Bitte beachtet unbedingt, dass bauliche Maßnahmen, welche einer Genehmigung unterliegen von der Förderung im Regionalbudget ausgeschlossen sind.
Bauliche bzw. genehmigungspflichtige Maßnahmen werden nicht unterstützt. Förderfähig sind Ausgaben zur Umsetzung des Kleinprojektes wie Investitionsausgaben (z.B. Beschaffungen von Materialien, Ausstattungen oder Technik) sowie Sach- und Honorarkosten (z.B. für Workshops/Exkursionen etc.). Auch Verpflegung und Catering können abgerechnet werden.
Bewerbungsablauf
Von der Idee zum Projekt
- Ihr reicht euer Projekt fristgerecht (kein aktueller Aufruf- stay tuned!) – alle nötigen Formulare findet ihr hier (weiter unten)
- Die Entscheidung fällt anhand unserer Bewertungskriterien. Ein Entscheidungskomitee, in unserem Fall der Vereinsvorstand, bewertet eure Einreichung und erstellt ein Ranking nach Punkten. Die Kriterien könnt ihr hier einsehen
- Ihr habt unser positives Feedback? Dann habt ihr die erste Hürde gemeistert! Wir unterzeichnen eine gemeinsame Vereinbarung mit euch. In ihr halten wir alle wichtigen Punkte der Zusammenarbeit fest, zum Beispiel wie ihr das Geld einsetzt, uns eure Projektergebnisse und -ausgaben nachweist oder wie wir gemeinsam über euch und eure Umsetzung berichten (Öffentlichkeitsarbeit).
- Wir beantragen die Gelder zur Projektumsetzung in einem zusammengefassten Fördermittelantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
- Ihr bekommt von uns Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Sind die Fördergelder vom LELF bewilligt, könnt ihr mit euren Projektumsetzungen starten! Wir geben euch Bescheid, sobald die Fördermittel freigegeben sind und halten euch zu allen weiteren Updates informiert.
- Wir versuchen euch bestmöglich bei der Umsetzung eueres Kleinprojektes zu unterstützten. Dazu müssen wir uns sogenannte Vergabebestimmungen anschauen, aber keine Sorge, in einem Briefing vorab bekommt ihr alle Infos und könnt uns auch sonst jederzeit mit euren Fragen kontaktieren.